Rechtsprechung
BGH, 16.08.2017 - 4 StR 324/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 246 Abs. 1 StGB
Unterschlagung (Konkurrenzen: Subsidiarität gegenüber Tötungsdelikten) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 211 StGB, § 212 StGB, § 246 Abs 1 StGB, § 261 StPO
Mord aus Habgier: Subsidiarität einer Unterschlagung - IWW
- Wolters Kluwer
Tateinheit zwischen dem Tötungsdelikt (Mord) und dem Vermögensdelikt (Unterschlagung); Schuldspruch wegen Mordes in Tateinheit mit Unterschlagung; Rücktritt der Unterschlagung hinter das Tötungsdelikt
- rewis.io
Mord aus Habgier: Subsidiarität einer Unterschlagung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tateinheit zwischen dem Tötungsdelikt (Mord) und dem Vermögensdelikt (Unterschlagung); Schuldspruch wegen Mordes in Tateinheit mit Unterschlagung; Rücktritt der Unterschlagung hinter das Tötungsdelikt
- rechtsportal.de
StGB § 246 Abs. 1
Tateinheit zwischen dem Tötungsdelikt (Mord) und dem Vermögensdelikt (Unterschlagung); Schuldspruch wegen Mordes in Tateinheit mit Unterschlagung; Rücktritt der Unterschlagung hinter das Tötungsdelikt - datenbank.nwb.de
Mord aus Habgier: Subsidiarität einer Unterschlagung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 20.07.2016 - 31 KLs 54/15
- BGH, 16.08.2017 - 4 StR 324/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 312
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01
Subsidiarität der Unterschlagung
Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 4 StR 324/17
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt bei dieser Fallgestaltung Tateinheit zwischen dem Tötungsdelikt und dem Vermögensdelikt vor, weil der Zweifelssatz, der - wie hier - zur Verneinung von Mord aus Habgier geführt hat, bei der Beurteilung der Konkurrenzen nochmals heranzuziehen ist (BGHSt 47, 243 mwN). - BGH, 13.08.2004 - 2 StR 234/04
Totschlag; Unterschlagung (Gewahrsam nach Tod des einzigen Gewahrsamsinhabers); …
Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 4 StR 324/17
Dem schließt sich der Senat an (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - 5 StR 81/13; Beschluss vom 13. August 2004 - 2 StR 234/04). - BGH, 19.03.2013 - 5 StR 81/13
Verwerfung einer Revision als unbegründet
Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 4 StR 324/17
Dem schließt sich der Senat an (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - 5 StR 81/13; Beschluss vom 13. August 2004 - 2 StR 234/04).
- BGH, 03.02.2021 - 2 StR 417/20
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zweck der Maßregel; …
Dass sich der Angeklagte tatzeitnah aufgrund eines neuen Entschlusses einen Teil des Tascheninhaltes zugeeignet hat, erfüllt zwar den Tatbestand der Unterschlagung (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309, 310); wegen der Subsidiaritätsklausel, die für alle Delikte mit höherer Strafdrohung gilt, kommt ein dahin gehender Schuldspruch gleichwohl nicht in Betracht (vgl. auch Senat, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 2 StR 527/17, NStZ-RR 2018, 118, 119; BGH, Beschluss vom 16. August 2017 - 4 StR 324/17, juris Rn. 3; Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243, 244 f.). - BGH, 05.07.2022 - 2 StR 276/21
Zurücktreten der Unterschlagung hinter das Tötungsdelikt aufgrund der …
Ein Schuldspruch wegen Mordes in Tateinheit mit Unterschlagung kommt nicht in Betracht, weil aufgrund der Subsidiaritätsklausel in § 246 Abs. 1 StGB die Unterschlagung hinter das Tötungsdelikt zurücktritt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243; Beschluss vom 16. August 2017 - 4 StR 324/17, BeckRS 2017, 123467 jew. mwN).