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   BGH, 16.08.2017 - 4 StR 324/17   

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https://dejure.org/2017,32553
BGH, 16.08.2017 - 4 StR 324/17 (https://dejure.org/2017,32553)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2017 - 4 StR 324/17 (https://dejure.org/2017,32553)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2017 - 4 StR 324/17 (https://dejure.org/2017,32553)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 StGB, § 212 StGB, § 246 Abs 1 StGB, § 261 StPO
    Mord aus Habgier: Subsidiarität einer Unterschlagung

  • IWW

    § 246 Abs. 1 StGB, § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit zwischen dem Tötungsdelikt (Mord) und dem Vermögensdelikt (Unterschlagung); Schuldspruch wegen Mordes in Tateinheit mit Unterschlagung; Rücktritt der Unterschlagung hinter das Tötungsdelikt

  • rewis.io

    Mord aus Habgier: Subsidiarität einer Unterschlagung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tateinheit zwischen dem Tötungsdelikt (Mord) und dem Vermögensdelikt (Unterschlagung); Schuldspruch wegen Mordes in Tateinheit mit Unterschlagung; Rücktritt der Unterschlagung hinter das Tötungsdelikt

  • rechtsportal.de

    StGB § 246 Abs. 1
    Tateinheit zwischen dem Tötungsdelikt (Mord) und dem Vermögensdelikt (Unterschlagung); Schuldspruch wegen Mordes in Tateinheit mit Unterschlagung; Rücktritt der Unterschlagung hinter das Tötungsdelikt

  • datenbank.nwb.de

    Mord aus Habgier: Subsidiarität einer Unterschlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 312
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 4 StR 324/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt bei dieser Fallgestaltung Tateinheit zwischen dem Tötungsdelikt und dem Vermögensdelikt vor, weil der Zweifelssatz, der - wie hier - zur Verneinung von Mord aus Habgier geführt hat, bei der Beurteilung der Konkurrenzen nochmals heranzuziehen ist (BGHSt 47, 243 mwN).
  • BGH, 13.08.2004 - 2 StR 234/04

    Totschlag; Unterschlagung (Gewahrsam nach Tod des einzigen Gewahrsamsinhabers);

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 4 StR 324/17
    Dem schließt sich der Senat an (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - 5 StR 81/13; Beschluss vom 13. August 2004 - 2 StR 234/04).
  • BGH, 19.03.2013 - 5 StR 81/13

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 4 StR 324/17
    Dem schließt sich der Senat an (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - 5 StR 81/13; Beschluss vom 13. August 2004 - 2 StR 234/04).
  • BGH, 03.02.2021 - 2 StR 417/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zweck der Maßregel;

    Dass sich der Angeklagte tatzeitnah aufgrund eines neuen Entschlusses einen Teil des Tascheninhaltes zugeeignet hat, erfüllt zwar den Tatbestand der Unterschlagung (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309, 310); wegen der Subsidiaritätsklausel, die für alle Delikte mit höherer Strafdrohung gilt, kommt ein dahin gehender Schuldspruch gleichwohl nicht in Betracht (vgl. auch Senat, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 2 StR 527/17, NStZ-RR 2018, 118, 119; BGH, Beschluss vom 16. August 2017 - 4 StR 324/17, juris Rn. 3; Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243, 244 f.).
  • BGH, 05.07.2022 - 2 StR 276/21

    Zurücktreten der Unterschlagung hinter das Tötungsdelikt aufgrund der

    Ein Schuldspruch wegen Mordes in Tateinheit mit Unterschlagung kommt nicht in Betracht, weil aufgrund der Subsidiaritätsklausel in § 246 Abs. 1 StGB die Unterschlagung hinter das Tötungsdelikt zurücktritt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243; Beschluss vom 16. August 2017 - 4 StR 324/17, BeckRS 2017, 123467 jew. mwN).
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